Bauträgervertrag

Baurecht Info – 12.2014

17:23
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Bauordnungsrecht:

Schwimmbad an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden

| Ein ohne Baugenehmigung errichtetes Swimming-Pool an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden. |

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz. Geklagt hatten die Eigentümer eines genehmigten Wohngebäudes im Außenbereich. Sie hatten 2003 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines privaten Schwimmbads beantragt. Diese wurde abgelehnt. 2011 stellte die zuständige Bauaufsichtsbehörde fest, dass im Garten der Kläger östlich des Wohnhauses gleichwohl eine Poolanlage errichtet wurde. Daraufhin wurde den Klägern die Beseitigung […]

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