Beitragsbemessungsgrenze

Wirtschaftsrecht Info – 11.2015

GmbH:

Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

| Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus noch bevor die Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters fällig wird, ist er nicht mehr in der Haftung. |

Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter entschieden, dass der Gesellschafter in diesem Fall nicht für die Fehlbeträge haftet, wenn die (später fällig gewordene und nicht erfüllte) Stammeinlage auf den Geschäftsanteil des Mitgesellschafters nach dessen Ausschluss im Wege der Kaduzierung weder von den Zahlungspflichtigen noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann. Das gilt nach Ansicht […]

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