Belegausgabepflicht

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Info – 01.2020

Büroführung:

Dienstreise ins EU-Ausland: A1-Bescheinigung schützt Sie vor hohen Bußgeldern

| Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter eine Dienstreise ins EU-Ausland antreten, sollten Sie eine „A1-Bescheinigung“ mit sich führen. Damit weisen Sie gegenüber den ausländischen Zollbeamten nach, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind. Besonders streng wird das Vorliegen der Bescheinigung nach Recherchen von PBP derzeit in Frankreich, Österreich und der Schweiz geprüft. Strafen (= Bußgelder) drohen selbst, wenn Sie sich nur kurz im Ausland beruflich aufhalten und keine A1-Bescheinigung haben […]

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