Bankrecht:
Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung privater Girokonten
| Die Klausel eines Bankinstituts, die als Teilentgelt für die Kontoführung einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt, ist unwirksam. |
Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Bank, die gegenüber den Kunden von Privatgirokonten (Verbrauchern) folgende Vereinbarung neben einem vierteljährlich fälligen Grundpreis zur Kontoführung nutzt: „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“.
Ein Verbraucherschutzverband verlangte, die Klausel nicht mehr zu verwenden. In dem darüber geführten Rechtsstreit hat der BGH die Bank verurteilt, die Verwendung dieser oder einer inhaltsgleichen […]