Unfallschadensregulierung:
Wer kein Geld hat, darf Zusage des Versicherers abwarte
| Kann der Geschädigte nicht aus eigenen Mitteln und ohne Einschränkung der Lebensführung die Reparaturrechnung für sein Fahrzeug bezahlen, darf er die Zahlungszusage des Versicherers abwarten. Voraussetzung ist aber, dass der Geschädigte den Schädiger bzw. dessen Versicherer vor dem erhöhten Ausfallschaden gewarnt hat. |
Das bestätigte aktuell erneut das Amtsgericht Duisburg-Ruhrort. In dem Fall war das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher und universell fahrbereit. Der Gutachter hatte es für „bedingt fahrfähig bis zur Werkstatt“ gehalten […]