Arbeitgeber:
Übernahme von Buß- und Verwarnungsgeldern ist beitragspflichtig
| Übernimmt ein Arbeitgeber Buß- und Verwarnungsgelder, handelt es sich grundsätzlich um sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Ausgenommen waren nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts indes Bußgelder, die der Arbeitgeber (Speditionsunternehmer) bei Verstößen seiner Arbeitnehmer gegen Lenk- und Ruhezeiten im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesseübernahm. Diese Sichtweise ist nach der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung seit dem 1.5.2014 nicht mehr anzuwenden. |
HINTERGRUND | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im letzten Jahr seine bisherige Rechtsprechung geändert. Danach kann ein rechtswidriges Tun […]