Haftungsrecht:
50.000 EUR Schmerzensgeld nach Funktionsverlust der linken Schulter
Einer Patientin, die ihre linke Schulter nach einer fehlerhaft gewählten und fehlerhaft durchgeführten Schulteroperation nicht mehr einsetzen kann, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 EUR zu.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer Frau entschieden, die an Schulterbeschwerden litt. Sie ließ sich deshalb in einem Krankenhaus an der linken Schulter operieren. Seit diesem Eingriff kann sie ihren linken Arm nicht mehr richtig heben. Nach weiteren operativen Eingriffen musste die linke Schulter versteift werden. Mit der Begründung, sie sei […]