Aktuelle Gesetzgebung:
Mindestalter für Moped-Führerschein ist künftig Ländersache
| Die Bundesländer können künftig selbst darüber entscheiden, ob sie das Mindestalter für den Moped-Führerschein herabsetzen: Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt. |
Rechtsverordnungen in den Ländern
Bislang gilt bundesweit ein Mindestalter von 16 Jahren. Ausnahme: im Rahmen eines befristeten Modellprojekts durften die östlichen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in ihren jeweiligen Gebieten die Fahrerlaubnisklasse AM für leichte Kleinkrafträder mit […]