Schadenersatzrecht:
Schadenersatzanspruch einer Kundin bei missglückter Haarfärbung
| Kann der Friseur trotz mehrfacher Versuche den gewünschten „Ombré Style“ nicht verwirklichen, muss er der Kundin ein Schmerzensgeld zahlen, wenn deren Haare infolge der Falschbehandlung gekürzt werden müssen. Voraussetzung ist, dass er die Kundin zuvor nicht darüber aufgeklärt hat, dass sich der gewünschte Effekt möglicherweise nicht einstellen wird. |
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht Coburg. Geklagt hatte die Kundin eines Friseursalons. Sie hatte den Wunsch geäußert, ihren Haaransatz schwarz und die Spitzen ihrer langen Haare […]