Markenrecht:
Parodie einer bekannten Marke kann markenrechtlich verboten werden
| Der Inhaber einer bekannten Marke kann die Löschung einer anderen Marke verlangen, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt. |
Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Sportartikelproduzenten. Er ist Inhaber der Wort-Bild-Marke mit dem Schriftzug „PUMA“ und dem Umriss einer springenden Raubkatze. Der Beklagte ist Inhaber einer prioritätsjüngeren deutschen Wort-Bild-Marke. Diese besteht aus dem Schriftzug „PUDEL“ und dem Umriss eines springenden Pudels. Sie ist seit Anfang 2006 unter anderem für Bekleidungsst […]