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Neues zum Abzug von Kinderbetreuungskosten
| Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat zu einigen Zweifelsfragen im Bereich der Kinderbetreuungskosten Stellung genommen und damit das Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus 2012 in wichtigen Punkten ergänzt. |
Voraussetzungen
Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Begünstigt sind 2/3 der Aufwendungen (maximal 4.000 EUR pro Kind). Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
Kosten für die Kinderbetreuung (nicht: Verpflegung, Unterricht),
Kind gehört zum Haushalt des Steuerpflichtigen,
Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet (ohne Altersbeschränkung, wenn Behinderung – außerstande, sich selbst zu unterhalten – vor dem […]