Sperrfrist- & Neuerteilungsplaner

Wann können Sie den Antrag auf Neuerteilung vorbereiten und stellen? Erstellen Sie einen Zeitplan aus dem bestätigten Sperrfristende und dem aktuellen Stand Ihres Antrags.

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Nutzen Sie das bestätigte Sperrfristende als Ausgangspunkt für Ihre Vorbereitung. Eine abgelaufene Sperre ersetzt die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht.

Für eine Sperre nach § 69a StGB. Das Enddatum muss vom Gericht oder der Vollstreckungsstelle bestätigt sein; Anrechnungen werden nicht aus einer Monatszahl geschätzt.

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Warum braucht der Planer ein bestätigtes Enddatum?

Nach § 69a StGB sind für den tatsächlichen Ablauf unter anderem Rechtskraft und mögliche Anrechnungen relevant. Das Datum kann nicht zuverlässig aus einer Monatszahl und dem Tag einer Kontrolle abgeleitet werden. Übernehmen Sie deshalb den bestätigten letzten Sperrtag aus der Mitteilung des Gerichts oder der Vollstreckungsstelle.

Sechs Monate vor dem Ablauf

Nach § 20 Absatz 4 FeV kann eine Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung grundsätzlich frühestens sechs Monate vor Ablauf der dort genannten Sperren beantragt werden. Der Planer zieht sechs Kalendermonate vom eingegebenen Ablaufdatum ab. Fehlt der entsprechende Tag, verwendet er den letzten Tag des betreffenden Monats. Die konkrete Antragstellung stimmen Sie mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.

Der Sperrfristablauf ist keine Neuerteilung

Die Fahrerlaubnis entsteht nicht automatisch erneut. Anforderungen an Eignung, Unterlagen und gegebenenfalls Prüfung sind individuell zu klären. Das Verfahren richtet sich insbesondere nach § 20 FeV und § 21 FeV. Der Planer sagt keine Bearbeitungsdauer und keinen Tag voraus, an dem Sie wieder fahren dürfen.

Bei unbefristeter Sperre, unklarem Ablauf oder einer anderen Maßnahme wird kein scheinbar feststehender Kalendertermin ausgegeben. Eine vorzeitige Aufhebung wird nicht automatisch berechnet. Stand: 23. Oktober 2026.

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