Hochwasserkatastrophe:
Steuerliche Entlastungen vereinbart
| Die von Regentief „Bernd“ hervorgerufene Hochwasserkatastrophe hat vielen Bürgern Leid beschert. Die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben reagiert und am 16.7.2021 steuerliche Entlastungsmaßnahmen bekannt gegeben. |
Die weitgehend gleichlautenden Katastrophenerlasse betreffen u. a.:
- die Gewährung von Stundungsmaßnahmen,
- die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen,
- den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,
- den Nachweis des Verlusts von Buchführungsunterlagen sowie
- Vergünstigungen bei Ertrag-, Grund- und Gewerbesteuer.
Für Betroffene besonders wichtig: der Hinweis zum Verlust von Buchführungsunterlagen. Sind durch das Schadensereignis Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen. Betroffene sollten die Vernichtung bzw. den Verlust zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen.
Quelle | FinMin NRW, Erlass vom 16.7.2021, S 1915 – 6/48 – V A 3, Abruf-Nr. 223576 unter www.iww.de; FinMin Rheinland-Pfalz, Erlass vom 16.7.2021, S 1915#2018/0001-0401 447, Abruf-Nr. 223577 unter www.iww.de; FinMin Bayern, Erlass vom 19.7.2021, 37 – S 1915 – 14, Abruf-Nr. 223616 unter www.iww.de