2017 März 27

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht INFO – 04.2017

Personengesellschaften:

Keine Anrechnung von Gewerbesteuer für ausgeschiedene Gesellschafter

| Die Gewerbesteueranrechnung ist auf Gesellschafter der Personengesellschaft beschränkt, die am Ende des Erhebungszeitraums noch beteiligt sind. Unterjährig ausgeschiedenen Gesellschaftern ist somit kein anteiliger Gewerbesteuermessbetrag zuzurechnen. |
Diese Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat das Bundesfinanzministerium nun übernommen.
Hintergrund | Die Gewerbesteueranrechnung begünstigt insbesondere Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften. Vereinfacht ausgedrückt wird die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt, indem sie um das 3,8-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags gemindert wird.
Übergangsregel: Die neuen Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden […]

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