Sozialrecht:
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei einem Fußballspiel von Studenten
| Erleidet ein Student beim Aufwärmen für ein Fußballspiel im Rahmen der sogenannten Campusliga Rupturen des vorderen Kreuzbandes und des Außenmeniskus, steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. |
So entschied es das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen. In dem zugrunde liegenden Fall wollte der klagende Unfallversicherungsträger von der beklagten Krankenversicherung des Studenten ca. 14.000 EUR für die Behandlung des Studenten erstattet haben. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass der verletzte Student im Unfallzeitpunkt nicht unter dem […]