Vorstand:
Abberufung eines Vorstandsmitglieds wegen Personalabbaus kann unwirksam sein
| Für die Wirksamkeit des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat einer Bank AG ist als Begründung ein geplanter langfristiger Personalabbau nicht ausreichend. |
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. im Fall eines Mannes hin, der seit 2006 als Mitglied des Vorstands der beklagten Bank tätig war. Der Vorstand bestand bislang aus neun Personen. Die Bestellung war im Jahre 2011 bis Mai 2017 verlängert worden. Zum Ende des Jahres 2013 berief der Aufsichtsrat der Bank nach einer entsprechenden Beschlussfassung den Kl […]