Haftungsrecht:
Kfz-Versicherer mit neuen Regeln bei Massenunfällen
| Die Kfz-Versicherer haben neue Regeln bei Massenunfällen vereinbart: Wenn in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mindestens 40 Fahrzeuge (und in nicht näher beschriebenen Ausnahmefällen 20 Fahrzeuge) in einen Unfall verwickelt sind, und der Verursacher nicht festgestellt werden kann, wendet sich jeder Betroffene an seinen eigenen Haftpflichtversicherer. Der reguliert dann den kompletten Schaden zu 100 Prozent, ohne dass der Schadenfreiheitsrabatt angetastet wird. |
Früher mussten es mindestens 50 Fahrzeuge sein. Und dann wurde nur der Heckschaden in voller Höhe und der Frontschaden […]