HOAI:
Bauministerium äußert sich mit Erlass zum Urteil des EuGH
| Das Bundesbauministerium hat mit einem Erlass auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-Rechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsatzregelung der HOAI reagiert. Es hat den Bundes- und Landesdienststellen erste Vorgaben gemacht, wie sie mit dem Urteil umgehen sollen. |
Die wichtigsten Aussagen des Erlasses bestehen darin, dass
bei bestehenden Verträgen nachträglich kein Anpassungsanspruch an Mindestsätze besteht,
bei VgV-Verfahren Angebote nicht ausschließlich deshalb ausgeschlossen werden dürfen, wenn das Angebot den Mindestsatz unterschreitet; unberührt […]