Kapitalanleger:
Der Abgeltungsteuersatz ist auch bei Darlehen zwischen Angehörigen möglich
| Grundsätzlich unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent. Es gibt jedoch auch einige Fälle, in denen der persönliche, individuelle Steuersatz anzuwenden ist. Zu einigen Ausnahmetatbeständenhat sich der Bundesfinanzhof nun geäußert und teilweise steuerzahlerfreundliche Entscheidungen getroffen. |
Darlehen zwischen Angehörigen
Die Abgeltungsteuer ist nicht anzuwenden, wenn es sich bei Gläubiger und Schuldner um nahestehende Personen handelt und der Schuldner die […]