Ordnungswidrigkeitenrecht:
Geldbuße wegen nicht eingehaltener Unfallverhütungsvorschriften
| Das Amtsgericht München hat einen 43-jährigen Gerüstbauer wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften bei Bauarbeiten zu einer Geldbuße von 1200 EUR verurteilt. |
Der Unternehmer baute am 24.7.2014 mit drei seiner Mitarbeiter im Zentrum von München ein Baugerüst auf, als eine Baukontrolle auf der Baustelle stattfand. Dabei wurde festgestellt, dass keiner der Arbeiter gegen ein Abstürzen gesichert war. Bei der Gerüstmontage auf der obersten Lage wurde von dem Unternehmenschef weder ein Montageschutzgeländer noch […]