Punkte- & Tilgungsrechner
Wann erreichen einzelne Einträge ihren Tilgungstermin? Übernehmen Sie die Daten aus Ihrer Registerauskunft und erstellen Sie eine Zeitübersicht mit der anschließenden Überliegefrist.
Welches Datum ist der Ausgangspunkt?
Bei den hier erfassten Verkehrsverstößen beginnt die Tilgungsfrist mit der Rechtskraft der Entscheidung. Tatdatum, Bescheiddatum und Eintragungsdatum sind davon zu unterscheiden. Grundlage ist § 29 StVG. Verwendet werden 30 Monate für eine Ein-Punkt-Ordnungswidrigkeit, fünf Jahre für die erfassten Zwei-Punkt-Verstöße und zehn Jahre für eine Drei-Punkt-Straftat mit Entziehung oder isolierter Sperre.
Warum gibt es zwei Termine?
Auf die Tilgungsreife folgt bei diesen Einträgen grundsätzlich ein Jahr Überliegefrist. Währenddessen sind bestimmte Verwendungen weiterhin möglich. Bei OWi-Einträgen kann eine fortbestehende Probezeit die Löschung zusätzlich verzögern. Der Kalender zeigt reguläre Termine und meldet diesen Vorbehalt, statt eine tatsächliche Registerlöschung zu bestätigen.
Warum ist die Summe kein aktueller Punktestand?
Ihre Liste kann unvollständig sein und bereits tilgungsreife Einträge enthalten. Für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind unter anderem Tatzeitpunkte und der vorherige Maßnahmenverlauf zu prüfen. Eine bloße Addition ersetzt das nicht. Hinweise zur amtlichen Auskunft finden Sie bei der Führerscheinstelle München zur Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Nicht erfasst sind Alteinträge vor Mai 2014, Tilgungssperren, Sonderlöschungen oder eigenständige Einträge zu Entziehung, Verzicht und Versagung mit besonderen Fristregeln. Stand: 23. Oktober 2026.






