Mietminderung:
Lärm von neuem Hotel: 20 Prozent Minderung sind drin
| Wird in einem Hinterhof ein Hotel eröffnet, durch das es zu einer erheblichen Lärmbelästigung kommt, kann dies eine Mietminderung von 20 Prozent der Miete rechtfertigen. Lärm aufgrund eines Hotels ist selbst für Großstadtwohnungen unüblich. |
Dies hat das Landgericht (LG) Berlin im Fall eines Hotels entschieden, das in einem Hinterhof eröffnet wurde. Es ergab sich eine erhebliche Lärmbelästigung auch in der Nacht. So betraten bzw. verließen Hotelgäste teilweise im Minutentakt das Hotel über einen […]