Reiserecht:
Unwirksame Bestimmung des Abreisezeitpunkts durch den Veranstalter
| Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen.“ und „Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.“ benachteiligen den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind unwirksam. |
Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung darauf, dass der Zeitpunkt der Abreise im Reisevertrag nicht nur als nach Tag und Uhrzeit bezeichneter Zeitpunkt vereinbart werden könne. Er könne ebenso auch zum Gegenstand eines Leistungsbestimmungsrechts des Reiseveranstalters […]