Ehewohnung

Ehewohnung

Hinsichtlich der Ehewohnung sollten sich die Ehegatten darüber einigen, wer in der Wohnung bleibt. Dies geschieht bei Mietwohnungen insbesondere in Absprache mit dem Vermieter, der in eine Änderung der Vertragsgestaltung einbezogen werden muß.

Daher kann sich insbesondere der kinderbetreuende Ehegatte bereits während der Trennungszeit, bei besonderer Härte, die Ehewohnung vorläufig zuweisen lassen, was für den Fall der Ehescheidung endgültig geschehen kann. Dies hat zur Folge, daß der Mietvertrag sodann durch Gerichtsurteil auf ihn umgeschrieben und der andere Ehegatte die vormalige Ehewohnung verlassen muß.

Entscheidende Kriterien sind auch die Erfordernisse des gemeinschaftlichen Lebens und das Wohl der Kinder.

Eine Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten kommt in der Regel dann nicht in Betracht, wenn ein Ehegatte alleine Eigentümer ist.

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