Hausrat
Bei Trennung und Ehescheidung besteht andererseits das Problem der Hausratsverteilung d. h. der Verteilung aller Gegenstände, die während der Ehe für den Hausrat angeschafft und hierfür benutzt worden sind.
Ausgeschlossen hiervon sind persönliche Gegenstände wie Schmuck, wertvolle Bilder sowie Gegenstände, die von einem Ehegatten als Hausrat mit in die Ehe eingebracht wurden.
Während diese dem jeweiligen Eigentümer gehören und von ihm in Besitz genommen werden, wird bei den anderweitigen Gegenständen vermutet, daß sie in gegenseitigem Miteigentum stehen.
Dieser Hausrat soll nach dem Gesetz in billiger und gerechter Weise und unter besonderer Berücksichtigung insbesonderer der Kindesinteressen verteilt werden, wenn sich die Ehegatten hierüber nicht einigen können.