Gesetzgebung:
Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgelds geplant
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens beschlossen. Dadurch sollen kleinste und kleine Kapitalgesellschaften entlastet werden, wenn sie zwar ihren handelsrechtlichen Publizitätspflichten nachkommen wollen, aber Fristen versäumen.
Insbesondere die folgenden Punkte des Gesetzentwurfs sind von Interesse:
Das Bundesamt für Justiz leitet Ordnungsgeldverfahren gegen alle Kapitalgesellschaften ein, die ihre Jahresabschlussunterlagen nicht rechtzeitig offenlegen. Es soll auch künftig dabei bleiben, dass die Unternehmen nach Androhung eines Ordnungsgelds noch einmal sechs Wochen Zeit erhalten, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, bevor das Ordnungsgeld festgesetzt wird […]