Gerichtstermin:
Ordnungsgeld, wenn Geschäftsführer nicht zum Gerichtstermin erscheint
Ist in einem Gerichtsverfahren das persönliche Erscheinen des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person (hier: GmbH) angeordnet, kann bei seinem unentschuldigten Ausbleiben ein Ordnungsgeld nur gegen die Partei, nicht aber gegen den Geschäftsführer persönlich angeordnet werden.
So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Obwohl das Landgericht ausdrücklich das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers einer GmbH angeordnet und diesen auch persönlich geladen hatte, erschien dieser nicht. Daraufhin verhängte das Landgericht gegen ihn ein Ordnungsgeld wegen unentschuldigten Fehlens.
Auf die […]