Sozialrecht:
Grundsicherungsempfänger im Trennungsjahr müssen Eigenheim nicht verkaufen
| Ein Grundsicherungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II) darf während des Trennungsjahres nicht darauf verwiesen werden, sein Hausgrundstück zu verwerten. |
So entschied es das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen im Fall einer Frau (geb. 1951), die gemeinsam mit ihrem Ehemann (geb. 1941) ein 98 m2 großes Reihenhaus bewohnte. Ihr Mann bezog eine kleine Altersrente, sie selbst hatte einen Minijob als Reinigungskraft und erhielt aufstockende Grundsicherungsleistungen durch den Landkreis. Nachdem sie dem Landkreis ihren beabsichtigten Auszug und die Trennung […]