Kündigungsrecht:
Mallorca-Urlaub geschenkt – Arbeitsverhältnis beendet
| Wer eigenmächtig Urlaub nimmt und trotz Verbot durch den Arbeitgeber nicht zur Arbeit erscheint, muss mit einer Kündigung rechnen. |
Das folgt aus einem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin. Sie hatte berufsbegleitend ein Masterstudium „BWL Management“ absolviert. Am 21.6.2017 bestand sie erfolgreich die Prüfung. Für den Donnerstag und Freitag, den 22. und 23.6.2017 hatte sie genehmigten Urlaub. Am Montag, den 26.6.2017 erschien sie nicht im Betrieb. Der späteste […]