Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Kindertagesstätte kann das Recht der Eltern, ordentlich zu kündigen, nicht beschneiden
| Eine private Kindertagesstätte (Kita) kann das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Erziehungsberechtigten bis zum Beginn der Vertragslaufzeit nicht ausschließen. So hat es das Landgericht (LG) LG München entschieden. |
Ordentliche Kündigung bis Vertragsbeginn ausgeschlossen
Die Eltern schlossen mit der Kita zwei Betreuungsverträge über die Aufnahme ihrer beiden Kinder in der Tagesstätte zum 1.1.22. Nach Nr. 8 des Betreuungsvertrags war die ordentliche Kündigungsfrist bis […]