HAFTUNGSRECHT
Schäden durch Mäharbeiten können unabwendbar sein
| Schleudert das Mähwerk eines Traktors bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ein Holzstück auf die Fahrbahn, durch das ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt wird, kann dies ein unabwendbares Ereignis sein. Der Fahrzeugeigentümer kann dann keinen Schadenersatz beanspruchen. |
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Fahrzeugeigentümers entschieden. Dessen Ehefrau war mit dem Pkw auf einer Straße unterwegs, an der ein Mitarbeiter des Landes- betriebs Straßenbau des beklagten Landes Nordrhein-Westfalen Mäharbeiten durchführte. Zum Einsatz kam ein […]