Haftungsrecht:
Selbstbedienungswaschplatz: „Eingeschränkte“ Verkehrssicherungspflichten im Winter
| Dass es beim winterlichen Betrieb eines Selbstbedienungswaschplatzes durch betriebsbedingt verspritztes Wasser zu einer – mit vertretbarem Aufwand – nicht zu verhindernden Glättebildung kommen kann, ist allgemein bekannt. Auf diese Gefahr muss ein Kunde deswegen nicht hingewiesen werden. |
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Es bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Münster. Dies hatte die Schadenersatzklage einer Pkw-Fahrerin abgewiesen. Die Frau hatte im Februar 2013 bei Temperaturen im Bereich des Gefrierpunkts eine Selbstbedienungs-Autowaschanlage aufgesucht. Dort wollte sie ihr Fahrzeug selbst waschen. Auf dem Weg zu […]