ARBEITSKAMPFRECHT
Drittbetroffene Unternehmen haben beim Arbeitskampf keinen Schadenersatzanspruch
| Die von einem Streik der Fluglotsen am 6.4.09 am Stuttgarter Flughafen betroffenen Luftverkehrsgesellschaften haben gegen die streikführende Gewerkschaft keine Schadenersatzansprüche wegen ausgefallener, verspäteter oder umgeleiteter Flüge. |
So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall von vier Fluggesellschaften. Diese hatten die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) auf Schadenersatz verklagt. Die GdF vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen des Flugsicherungspersonals in Deutschland. Im Frühjahr 2008 hatte sie den Betreiber des Verkehrsflughafens Stuttgart (die Flughafen Stuttgart GmbH) zu Tarifverhandlungen für die dort […]