Allgemeines Gleichstellungsgesetz:
Keine Benachteiligung, wenn „fachliche Eignung“ des schwerbehinderten Menschen fehlt
| Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat entschieden: Eine Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) scheidet aus, wenn der Bewerber eine klassische kaufmännische Ausbildung hat, die nicht mit der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Bundeswehrverwaltung) vergleichbar ist. Hat der Bewerber später nicht entsprechend seiner Qualifikation gearbeitet, sammelt er auch keine Zeiten „hauptberuflicher Tätigkeit“. |
Kläger erhielt keine Einladung zum Vorstellungsgespräch
Der Kläger bewarb sich auf die o. g. Stelle und wurde nicht […]