Transportversicherung:
Abgestellter Lkw im unbewachten Gewerbegebiet
Das Abstellen eines mit Sammelgut beladenen Transportfahrzeugs (Zugmaschine nebst Kastenauflieger) am Wochenende in einem unbewachten Gewerbegebiet einer deutschen Großstadt rechtfertigt nicht ohne Weiteres den Vorwurf eines qualifizierten Verschuldens im Sinne von § 435 HGB.
Diese für Transportunternehmer günstige Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter machten dabei deutlich, dass dies auch gelte, wenn dem Frachtführer bekannt sei, dass sich unter dem Sammelgut eine Palette mit leicht absetzbaren Gütern (hier: Tabakwaren) befinde. Gegen ein bewusst leichtfertiges Handeln (§ 435 HGB) sprächen folgende Argumente:
In dem Gewerbegebiet war […]