Versorgungsausgleich:
Rückabwicklung nur in engen Grenzen, selbst wenn der begünstigte Ex-Partner stirbt
| Die im Zuge eines Scheidungsverfahrens vorgenommene Übertragung von Rentenanwartschaften von einem Ehepartner auf den anderen ist in der Regel endgültig. Selbst wenn der vom Versorgungsausgleich begünstigte Ehepartner stirbt, kommt eine Rückabwicklung nur in engen Grenzen in Betracht. Sie ist ausgeschlossen, wenn der Begünstigte die Rente bereits länger als drei Jahre bezogen hat. |
Das ist das Ergebnis eines Verfahrens vor dem Sozialgericht (SG) Berlin. Die 1952 geborene Klägerin und ihr Ehemann ließen sich 2008 nach […]