Der Sohn der Alleinerbin darf nicht an einem Nottestament mitwirken
| Ein Nottestament vor drei Zeugen ist unwirksam, wenn der Sohn der als Alleinerbin eingesetzten Begünstigten daran mitwirkt. |
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Köln hin, als es über die Erbfolge eines im Alter von 84 Jahren in einem Krankenhaus verstorbenen Mannes zu entscheiden hatte. Wenige Stunden vor seinem Tod waren vier Personen ans Sterbebett gekommen. Drei von ihnen hielten in einer Niederschrift fest, dass nach dem letzten Willen die Lebensgefährtin Alleinerbin werden solle. Der Kranke sei mit diesem Nottestament einverstanden, habe aber keine Kraft […]