Betriebliche Altersversorgung:
Vorübergehender Übergangszuschuss hat Versorgungscharakter
| Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ weiter, handelt es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung. Diese unterliegt der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). |
Zu diesem Ergebnis kam das Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht nur in diesem Fall, sondern auch in drei gleich gelagerten Fällen. Im streitigen Verfahren ging es um die Betriebsvereinbarung eines inzwischen insolventen Arbeitgebers über einen zu gewährenden Übergangszuschuss. Dieser sollte während der […]