Arbeitszeugnis:
Kein Anspruch auf ungeknicktes Zeugnis
| Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. |
So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Das gelte zumindest solange, als bei einer Kopie die Falzknicke nicht erkennbar seien, so die Richter.
Quelle | LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.11.17, 5 Sa 314/17, Abruf-Nr. 199577 unter www.iww.de.
Vertragsrecht:
Vereinbarung zwischen DFB und Schiedsrichter ist kein Arbeitsvertrag
| Die Vereinbarung zwischen einem Schiedsrichter und dem DFB e. V. über Einsätze f […]