Paketzustelldienst:
Arbeitslohn oder geldwerter Vorteil? Wenn der Arbeitgeber Verwarnungsgelder des Arbeitnehmers zahlt …
| Die Ausgleichszahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer, der die Ordnungswidrigkeit (hier: einen Parkverstoß) begangen hat. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. Zu klären bleibt aber, ob den Fahrern dadurch nicht ein geldwerter Vorteil und damit am Ende doch Arbeitslohn zugeflossen ist. |
Das war geschehen
Die Klägerin betreibt einen Paketzustelldienst im gesamten Bundesgebiet. In manchen Innenstädten gelang es dem Unternehmen nicht, bei den zuständigen Behörden […]