Betriebsräte:
Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch: Webinar statt Präsenzschulung?
| Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber tragen muss. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG). |
Arbeitgeberin verweigerte Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Bei der Arbeitgeberin einer Fluggesellschaft ist durch Tarifvertrag eine Personalvertretung (PV) errichtet, deren Schulungsanspruch sich nach dem BetrVG richtet. Die PV entsandte zwei […]