Aktuelle Gesetzgebung:
Neuer Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen
Der Gesetzgeber hat den Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen für den Veranlagungszeitraum 2013 rückwirkend auf 8.130 EUR (Erhöhung im Vergleich zu 2012 um 126 EUR) und für 2014 auf 8.354 EUR erhöht. Die Steigerung orientiert sich an der Höhe des Grundfreibetrags für das entsprechende Jahr.
Hinweis: Der Höchstbetrag erhöht sich um die für die Absicherung der unterhaltsberechtigten Person aufgewandten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn für diese kein Sonderausgabenabzug möglich ist […]