Verrechnungspreise:
Betriebsprüfungen: Transaktionsmatrix ist vorzulegen
| Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden die Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreiszwecke in der Abgabenordnung (hier: § 90 Abs. 3 und Abs. 4 AO) angepasst. Ein neuer Bestandteil ist die Transaktionsmatrix. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu nun Stellung bezogen. |
Transaktionsmatrix: Tabelle mit vorgegebenen Elementen
Die Transaktionsmatrix ist eine tabellarische Übersicht, die relevante Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen des Steuerpflichtigen mit nahestehenden Personen und Betriebsstätten enthält.
Das BMF führt auf, was in der Transaktionsmatrix anzugeben ist:
Gegenstand und Art der Gesch […]