Hochwasserkatastrophe:
Steuerliche Entlastungen vereinbart
| Die von Regentief „Bernd“ hervorgerufene Hochwasserkatastrophe hat vielen Bürgern Leid beschert. Die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben reagiert und am 16.7.2021 steuerliche Entlastungsmaßnahmen bekannt gegeben. |
Die weitgehend gleichlautenden Katastrophenerlasse betreffen u. a.:
die Gewährung von Stundungsmaßnahmen,
die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen,
den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,
den Nachweis des Verlusts von Buchführungsunterlagen sowie
Vergünstigungen bei Ertrag-, Grund- und Gewerbesteuer.
Für Betroffene besonders wichtig: der Hinweis zum Verlust von Buchführungsunterlagen. Sind durch das Schadensereignis Buchf […]
