Personengesellschaften und deren Gesellschafter:
Abweichende Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende GbR
| Einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eintritt, kann der auf ihn entfallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen sein. Dies muss allerdings mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden sein. |
So entschied es der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall einer GbR mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, an der drei Gesellschafter zu jeweils einem Drittel beteiligt waren. Einer der Gesellschafter veräußerte seinen […]
