GMBH
Gmbh „als zweites standbein“:
Liebhaberei versus einkünfteerzielungsabsicht
| Wer sein Hobby zum Nebenberuf macht, handelt nicht automatisch ohne Einkünfteerzie- lungsabsicht. |
So lautet die Quintessenz aus einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf. In dem Fall betrieb ein selbstständiger Apotheker „als zweites Standbein“ ein Tauchsport-Fachgeschäft (Ein-Mann-GmbH) mit mehreren Angestellten. Die GmbH erzielte nur Verluste und wurde schon nach kurzer Zeit (rund 18 Monate) aufgelöst. Den Auflösungsverlust wollte das Finanzamt nicht anerkennen, da die Beteiligung an der GmbH nicht mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben worden sei. Da der Gesellschafter Hobbytaucher […]