Haftungsrecht:
Bauunternehmer haftet nicht bei Sturz durch offenen Treppenschacht im Rohbau
Weder das mit der Erstellung des Rohbaus beauftragte Unternehmen noch der Bauleiter haften für Personenschäden, die auf fehlenden Sicherungsvorkehrungen in solchen Gebäudeteilen beruhen, mit deren Betreten nicht gerechnet werden musste. Dies gilt auch bei Unfällen des Bauherrn, dem das Aufsuchen des Rohbaus als Grundstückseigentümer erlaubt ist. Ruhen die Arbeiten im Inneren eines Gebäudes, bedarf es keines Schutzes im nicht ohne Weiteres zugänglichen Obergeschoss des Hauses.
Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Fall eines Bauherrn entschieden. Der […]