Besitzstörung:
Ohne Duldungstitel muss der Mieter keinen Balkonanbau hinnehmen
| Hat der Vermieter keinen diesbezüglichen Duldungstitel, muss der Mieter nicht hinnehmen, dass an seine Wohnung ein Balkon angebaut wird. Grund: Der Balkonanbau ist für den Mieter eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht. |
Diese Klarstellung traf das Landgericht (LG) Berlin. Die Richter machten damit deutlich, dass der Mieter verlangen könne, dass der Balkon nicht angebaut wird. Denn er wird dadurch unmittelbar in seinem Wohnungsbesitz gestört. Auf einen Besitz oder Mitbesitz des Mieters an der Außenfassade kommt es dabei nicht an. Durch den […]