Aktuelle Gesetzgebung:
Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft ist allgemeinverbindlich
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 30.7.2014 die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gebilligt. Mit dieser Mindestlohn-Verordnung wird für diese Branche erstmals eine Entgeltuntergrenze festgelegt.
Es werden folgende bundeseinheitliche Mindeststundenlöhne eingeführt:
Ab August 2014:
7,75 EUR
Ab 1. Dezember 2014:
8,00 EUR
Ab 1. Oktober 2015:
8,60 EUR
Ab 1. Dezember 2016:
8,75 EUR
Die Mindestlohn-Verordnung, die den Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in […]