Verbale Entgleisung:
„Hier herrscht ein Hitlerregime!“ rechtfertigt fristlose Kündigung
| Grobe Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Vorgesetzten stellen einen Grund für eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung dar. Solche Entgleisungen sind als so schwerwiegend anzusehen, dass das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen, das Interesse des Arbeitnehmers an Weiterbeschäftigung überwiegt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es dann nicht. So entschied jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. |
Arbeitnehmer erhielt Kündigung und bedrohte daraufhin Geschäftsführer
Der Arbeitnehmer war ins Büro des […]